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Derzeit stehen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen weder Baugrundstücke für Wohnen noch für Gewerbe zur Verfügung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.2020 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan "Wohnen an der Rheinaue" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB aufzustellen und für diesen Bereich örtlichen Bauvorschriften zu erlassen.
Gleichzeitig wurde durch den Gemeinderat beschlossen, die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Zeitraum vom 23.11.2020 bis 22.01.2021 im Rathaus Eggenstein öffentlich auszulegen. Aus diesem Grund sind alle Unterlagen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 12.08.2020 hinsichtlich der Offenlage unten aufgeführt und können abgerufen werden. Zusätzlich stehen weitere Informationen zum Bebauungsplanverfahren zur Verfügung. Die Einsicht in die Unterlagen im Rathaus ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem untengenannten Ansprechpartner möglich.
Öffentliche Bekanntmachung vom 13.11.2020
Geltungsbereich Bebauungsplan
Bebauungsplanentwurf zeichnerischer Teil
Bebauungsplanenwurf textlicher Teil mit Örtlichen Bauvorschriften
Hinweise
Begründung
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, 2016, Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG vom 19.02.2020
Schalltechnische Untersuchung, Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG vom 19.02.2020
Artenschutzrechtliche Einschätzung, Planungsbüro Beck & Partner vom 28.02.2020
Natura 2000 Vorprüfung, Planungsbüro Beck & Partner vom 28.02.2020
DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau - (Die Vorschrift kann im Rathaus eingesehen werden)
DIN 4109-1, Schallschutz im Hochbau - (Die Vorschrift kann im Rathaus eingesehen werden)
Bau- und Grundstücksverwaltung
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Das Leitbild zur Grünpflege gibt einen Rahmen vor, wie intensiv bestimmte
Flächenarten gepflegt werden sollen. Es ist nichts Starres und Anregungen unserer Bürgerinnen und Bürger werden gerne diskutiert.
Das Konzept
unterscheidet zwischen speziellem und allgemeinem Kommunalgrün, wobei diese
nochmals unterteilt werden in
Es gilt für die nächsten Jahre
ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Attraktivität unserer Gemeinde und
einer wirtschaftlichen Unterhaltung des kommunalen Grüns. Jährlich wird rund
eine halbe Million Euro für die Grünpflege ausgegeben. Bei beschränkten Mitteln
bedarf es dringend eines Instrumentes, um gezielt an den richtigen Stellen zu
sparen und dennoch ein ansprechendes Erscheinungsbild beizubehalten.
Die Pflege
einer Gehölzfläche kostet circa das 12-fache gegenüber einer Rasenfläche.
Die
grundsätzliche Klassifizierung und Zuordnung konkreter, bereits weitestgehend
in einer Datenbank erfassten Flächen unserer Gemeinde führen zusammen mit den
Leitlinien in der Weiterentwicklung zu einem kommunalen Pflegebuch.
Daraus
lassen sich dann die Pflegeleistungen für unterschiedliche Bereiche ableiten
und beschreiben, was auch bei den anstehenden Ausschreibungen externer
Leistungen hilfreich ist.
Das Bau- und
Liegenschaftsamt hat zusammen mit Bernhard Finke, freier Garten- und
Landschaftsarchitekt, diese Konzeption zur Pflege der öffentlichen Grünflächen
erarbeitet.
Der Gemeinderat hat es in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Juni
2017 beschlossen.
Das Leitbild ermöglicht der Verwaltung zielgerichtet dem Gemeinderat Vorschläge zur Umgestaltung von Grünflächen oder auch kostensparender Einzelmaßnahmen zu unterbreiten.
Information zur dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung auf gewerblichen Flächen
Bedingt durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr gibt es vermehrt Fragen von Gewerbetreibenden hinsichtlich der Reduzierung der Gebührenhöhe durch die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung, z.B. durch Versickerung von Niederschlagswasser ins Grundwasser oder die Direkteinleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer.
Für die dazu erforderliche Einleiterlaubnis muss von Ihnen als Gewerbetreibendem beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, als ein entsprechendes Wasserrecht beantragt werden.
Zu Ihrer Information haben wir Ihnen in einer Broschüre die Aufstellung der dazu erforderlichen Unterlagen und Nachweise zusammengestellt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter.
Informationen zu Bodenrichtwerten finden Sie HIER.
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
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