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Rauchmeldertag am Freitag, den 13. Mai 2016

Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

Infoflyer „Brandschutz für Senioren“  Senioren gehören bei privaten Wohnungsbränden zu der am stärksten gefährdeten Gruppe. Das Risiko eines Senioren bei einem Brand zu sterben, ist je nach Alter im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung mindestens doppelt so hoch. Der Flyer „Brandschutz für Senioren“ enthält u.a. eine Risiko-Checkliste, die Senioren und Angehörigen helfen soll, das Gefährdungsrisiko im Brandfall besser einzuschätzen.  Den Flyer, mehr Infos und die digitale Checkliste finden Sie auf www.senioren-brandschutz.de


Rauchmeldertagzoom
 

Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits vor einiger Zeit die  Rauchwarnmelderpflicht  beschlossen

Die Warngeräte müssen auch in bestehenden Gebäuden installiert werden.    

Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.   

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?   

Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken. Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.     

Ergänzende Hinweise und Empfehlungen 

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien ; letztere müssen bei leeren Batterien   komplett  ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
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